TESLA - Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht bevor es zu spät ist!

Wenn Sie Ihren Tesla vor dem 17. April 2023 telefonisch oder online als Verbraucher bestellt haben, so stehen die Chancen gut, dass Sie – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – nicht ordnungsgemäß über das Ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt worden sind.
 
In diesem Fall beträgt die Widerrufsfrist nicht 14 Tage, sondern 12 Monate und 14 Tage ab Übergabe des Fahrzeugs. Gab es noch keine Übergabe läuft auch noch keine Frist. Für einen Widerruf brauchen Sie noch nicht einmal eine Begründung.
 
Übrigens: Selbst wenn Sie nicht explizit das Wort „Widerruf“ benutzt haben, sondern vielmehr eindeutig gegenüber Tesla zu erkennen gegeben haben, nicht mehr am Vertrag festhalten zu wollen, kann dies als Widerruf ausgelegt werden. Der Widerruf ist hierbei auch mündlich möglich.
 
Die Konsequenz: Grundsätzlich können Sie im Falle des Widerrufs die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, sprich: Sie fordern den Ersatz des von Ihnen gezahlten Kaufpreises und geben hierfür das Fahrzeug zurück. Hierbei sollten Sie die Rückgabe des Fahrzeugs binnen 14 Tagen ab Erklärung des Widerrufs bei dem jeweiligen Tesla Center (am besten Ort der Auslieferung) gegenüber Tesla anbieten. Da die Widerrufsbelehrung – nach unserem Dafürhalten – fehlerhaft war, hat dies zu Folge, dass grundsätzlich auch keine Gebrauchsvorteile für die durch Sie gefahrenen Kilometer zu zahlen sind.
 
Tatsächlich versucht Tesla aber aktuell Abschläge mit vielen verschiedenen Begründungen durchzusetzen. Nach unserer Einschätzung dürften die Einwände von Tesla (zumindest in den üblichen Fällen, in denen keine überdurchschnittliche Nutzung oder Beschädigung des Fahrzeugs vorliegt) aber wenig erfolgsversprechend sein. Selbstverständlich sollte dies aber immer im Einzelfall geprüft werden. Auch ist es wichtig, auf u.U. neue Verteidigungsstrategien Teslas juristisch belastbar reagieren zu können.
 
Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch: 02 11 / 2 80 64 60 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Rechtsanwalt Robert Kunz hilft Ihnen weiter!

 

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