Der nach einem Autounfall Geschädigte hat Anspruch auf die Erstattung der Überführungskosten wenn eine Abrechnung des Autounfall auf Neuwagenbasis erfolgt. Unter welchen Umständen die Abrechnung auf Neuwagenbasis vorzunehmen ist, erfahren sie dort.

Überführungskosten sind keine Verbringungskosten. Die Überführungskosten fallen bei Überführung des Neufahrzeugs vom Werk zum Händler an.

Haben Sie Fragen zum Autounfall, stellen Sie uns gerne eine unverbindlichen Anfrage unter der kostenlosen Anfrage. Sie erhalten ein Angebot zur Ausarbeitung Ihres Anliegens. Wurden Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, sind die Kosten der Inanspruchnahme für einen Rechtsanwalt von dem Schädiger zu ersetzen. Wir sind eine auf das Verkehrsrecht und Abwicklung von Autounfällen spezialisierte Kanzlei, welche bundesweit Autounfälle abwickelt. Wir arbeiten papierlis - Sie können Unterlagen auf jedem erdenklichen Wege einreichen: per Mail,  Fax, Post oder persönlich. Ferner erhalten Sie auf Wunsch einen Zugang zu Ihrer Online Akte. In der eAkte sehen Sie den Posteingang und die erstellten Schreiben, so wie die von Ihnen eingereichten Unterlagen. Ferner können Sie jederzeit ersehen, ob es einen Geldeingang in Ihrem Fall gab. Sprechen Sie uns bei Bedarf unverbindlich an.